Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. IT-Konzept


§ 1. Allgemein

Der Käufer erwirbt von der Firma IT-Konzept, Inhaber Peter Bredehöft, die in der Rechnung bezeichneten Dienstleistungen, Geräte, Geräteteile, Betriebssoftware und Dokumentation zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.


§ 2. Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Lieferung

(1) Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner sind die Geschäftsräume der Firma IT-Konzept.
(2) Mit der Übergabe der verkauften Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
(3) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, so steht die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma im Ermessen von IT-Konzept, sofern keine ausdrücklichen Weisungen durch den Käufer erfolgt sind. Der Käufer hat in diesem Fall die Kosten des Versandes, der Bearbeitung, sowie der Nachnahme zu übernehmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald IT-Konzept die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
(4) Verweigert der Käufer die Annahme der versendeten Ware, ist IT-Konzept berechtigt auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz , jedoch mindestens die Höhe der Auslagen für Porto und Versand, zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder der Schaden nicht entstanden sind.
(5) IT-Konzept ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
(6) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von IT-Konzept nicht zu vertretenden Umstände, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung sowie in Fällen von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt.
(7) Gerät IT-Konzept in Verzug mit der Lieferung, so bestehen Schadensersatzansprüche lediglich, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von IT-Konzept.


§ 3. Installation

Auf gesonderte Vereinbarung stellt IT-Konzept die technische Betriebsbereitschaft der Geräte durch Installation an einem vom Kunden gewünschten Lieferort her. Die ordnungsgemäße Installation und die Betriebsbereitschaft der Geräte ist von dem Käufer schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen.


§ 4. Gewährleistung, Funktionsprüfung

(1) IT-Konzept übernimmt für die von ihm gelieferte Ware die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 438 BGB für Mängelfreiheit von zwei Jahren nach Übergabe der Ware an den Käufer.
(2) Sofern die Ware an den Kunden übergeben wird, bestätigt dieser mit der Annahme und seiner Unterschrift auf dem Lieferschein den Empfang der Lieferung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die einjährige Gewährleistung.
(3) Treten nach Übergabe der Ware an den Käufer Mängel in der Hardware oder Software auf, kann der Käufer von IT-Konzept die ordnungsgemäße Wiederherstellung verlangen. Die Gewährleistung erfolgt in den Räumlichkeiten von IT-Konzept. Der Käufer ist berechtigt bei zwei fehlgeschlagenen Versuch der Wiederherstellung den Kaufpreis zu mindern.
(4) Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.
(5) Das Auftreten von Mängeln, die der Käufer zu vertreten hat, fallen nicht unter den Gewährleistungsanspruch. Hierzu zählen insbesondere solche Mängel, die durch unsachgemäße Installation, Installation veralteter Softwareversionen, Installation inkompatibler Gerätetreiber/ -komponenten oder sonstige Eingriffe nach Abnahme des funktionierenden Betriebssystems entstanden sind.
(6) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(7) Der Kunde hat IT-Konzept bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Ein Datenverlust aufgrund des Unterlassens regelmäßiger Sicherheitskopien und der Sicherheitskopie vor Reparatur (soweit möglich) kann von IT-Konzept nicht erstattet werden.
(8) Bei Abschluss eines Wartungsvertrages werden von IT-Konzept nur die Beseitigung der Mängel berechnet, die nicht unter die Gewährleistung fallen.
(9) Reparaturen erfolgen ausschließlich bei IT-Konzept, sofern nicht eine besondere Vereinbarung (Wartungsvertrag) geschlossen wurde. Die Geräte sind von dem Käufer selbst zu IT-Konzept zu bringen, abzuholen oder liefern zu lassen.


§ 5. Abnahmeverpflichtung des Kunden im Fall der Gewährleistung oder Reparatur

(1) Übergibt der Käufer Waren zur Reparatur an IT-Konzept, hat dieser die vertragsmäßig hergestellte Ware spätestens drei Monate nach Übergabe wieder abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb einer ihm von IT-Konzept gesetzten Frist annimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(2) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Zeit, steht IT-Konzept das Recht zur freien Verwertung zu. Auf § 647 BGB wird hingewiesen.


§ 6. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufpreis ist sofort fällig.
(2) In dem Kaufpreis enthalten sind Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben enthalten. Die Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preisen enthalten und wird gesondert ausgewiesen.
(3) Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung oder ähnlichem notwendig werden, bleiben vorbehalten, sofern dies mindestens fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
(4) Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von IT-Konzept.


§ 7. Gerichtsstand, Salvatoresche Klausel und Schriftform

(1) Der Gerichtsstand ist Buxtehude.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
(3) Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.


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