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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. IT-Konzept
§ 1. Allgemein
Der Käufer erwirbt von der Firma IT-Konzept, Inhaber Peter
Bredehöft, die in der Rechnung bezeichneten Dienstleistungen,
Geräte, Geräteteile, Betriebssoftware und Dokumentation zu
den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses
Vertrages.
§ 2. Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Lieferung
(1) Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner sind die Geschäftsräume der Firma IT-Konzept.
(2) Mit der Übergabe der verkauften Waren geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung auf den Käufer über.
(3) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers
versendet, so steht die Versandart, der Versandweg und die mit dem
Versand beauftragte Firma im Ermessen von IT-Konzept, sofern keine
ausdrücklichen Weisungen durch den Käufer erfolgt sind. Der
Käufer hat in diesem Fall die Kosten des Versandes, der
Bearbeitung, sowie der Nachnahme zu übernehmen. Die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung
geht auf den Käufer über, sobald IT-Konzept die Ware dem
Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
(4) Verweigert der Käufer die Annahme der
versendeten Ware, ist IT-Konzept berechtigt auf Abnahme zu bestehen
oder 10 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadens- und
Aufwendungsersatz , jedoch mindestens die Höhe der Auslagen
für Porto und Versand, zu verlangen. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer
nachweist, dass Aufwendungen oder der Schaden nicht entstanden sind.
(5) IT-Konzept ist zu Teillieferungen berechtigt,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als
selbständige Lieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt,
selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
(6) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie von IT-Konzept nicht zu vertretenden
Umstände, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung sowie
in Fällen von Lieferverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt.
(7) Gerät IT-Konzept in Verzug mit der
Lieferung, so bestehen Schadensersatzansprüche lediglich, wenn der
Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Dies gilt
auch für Erfüllungsgehilfen von IT-Konzept.
§ 3. Installation
Auf gesonderte Vereinbarung stellt IT-Konzept die technische
Betriebsbereitschaft der Geräte durch Installation an einem vom
Kunden gewünschten Lieferort her. Die ordnungsgemäße
Installation und die Betriebsbereitschaft der Geräte ist von dem
Käufer schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen.
§ 4. Gewährleistung, Funktionsprüfung
(1) IT-Konzept übernimmt für die von ihm
gelieferte Ware die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. §
438 BGB für Mängelfreiheit von zwei Jahren nach Übergabe
der Ware an den Käufer.
(2) Sofern die Ware an den Kunden übergeben
wird, bestätigt dieser mit der Annahme und seiner Unterschrift auf
dem Lieferschein den Empfang der Lieferung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt
die einjährige Gewährleistung.
(3) Treten nach Übergabe der Ware an den
Käufer Mängel in der Hardware oder Software auf, kann der
Käufer von IT-Konzept die ordnungsgemäße
Wiederherstellung verlangen. Die Gewährleistung erfolgt in den
Räumlichkeiten von IT-Konzept. Der Käufer ist berechtigt bei
zwei fehlgeschlagenen Versuch der Wiederherstellung den Kaufpreis zu
mindern.
(4) Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.
(5) Das Auftreten von Mängeln, die der
Käufer zu vertreten hat, fallen nicht unter den
Gewährleistungsanspruch. Hierzu zählen insbesondere solche
Mängel, die durch unsachgemäße Installation,
Installation veralteter Softwareversionen, Installation inkompatibler
Gerätetreiber/ -komponenten oder sonstige Eingriffe nach Abnahme
des funktionierenden Betriebssystems entstanden sind.
(6) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der
Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand zu
übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(7) Der Kunde hat IT-Konzept bei einer
möglichen Mängelbeseitigung nach seinen Möglichkeiten zu
unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und
Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu
entfernen. Ein Datenverlust aufgrund des Unterlassens
regelmäßiger Sicherheitskopien und der Sicherheitskopie vor
Reparatur (soweit möglich) kann von IT-Konzept nicht erstattet
werden.
(8) Bei Abschluss eines Wartungsvertrages werden von
IT-Konzept nur die Beseitigung der Mängel berechnet, die nicht
unter die Gewährleistung fallen.
(9) Reparaturen erfolgen ausschließlich bei
IT-Konzept, sofern nicht eine besondere Vereinbarung (Wartungsvertrag)
geschlossen wurde. Die Geräte sind von dem Käufer selbst zu
IT-Konzept zu bringen, abzuholen oder liefern zu lassen.
§ 5. Abnahmeverpflichtung des Kunden im Fall der Gewährleistung oder Reparatur
(1) Übergibt der Käufer Waren zur
Reparatur an IT-Konzept, hat dieser die vertragsmäßig
hergestellte Ware spätestens drei Monate nach Übergabe wieder
abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer die Ware
nicht innerhalb einer ihm von IT-Konzept gesetzten Frist annimmt,
obwohl er dazu verpflichtet ist.
(2) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser
Zeit, steht IT-Konzept das Recht zur freien Verwertung zu. Auf §
647 BGB wird hingewiesen.
§ 6. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufpreis ist sofort fällig.
(2) In dem Kaufpreis enthalten sind Steuern,
Zölle, öffentliche Abgaben enthalten. Die Mehrwertsteuer ist
in den vereinbarten Preisen enthalten und wird gesondert ausgewiesen.
(3) Preisänderungen, die aufgrund von
Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren,
Devisenbewirtschaftung oder ähnlichem notwendig werden, bleiben
vorbehalten, sofern dies mindestens fünf Monate nach
Vertragsschluss erfolgt.
(4) Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von IT-Konzept.
§ 7. Gerichtsstand, Salvatoresche Klausel und Schriftform
(1) Der Gerichtsstand ist Buxtehude.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch
eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der
rechtsunwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Parteien am
nächsten kommt.
(3) Mündliche Nebenabreden entfalten keine
Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform und müssen von beiden
Vertragsparteien unterzeichnet sein.
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